Kosten
Festsitzende Zahnspange Kosten für Kinder und Erwachsene
Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lj. kann unter bestimmten Voraussetzungen ein großer Teil der Kosten der festen Zahnspange vom Versicherungsträger übernommen werden.
Die Beurteilung erfolgt nach dem IOTN Schema (Index of Orthodontic Treatment Need)
IOTN 4 und IOTN 5 Fälle (besonders schwerwiegende Behandlungsfälle)
Wird die feste Zahnspange von einem Wahlkieferorthopäden erbracht, werden unter gewissen Voraussetzungen die Kosten in Höhe von 80 % der Vertragstarife erstattet. Unsere Ordination ist von allen Krankenkassen als Wahlarzt für diese Art von Fehlstellungen zugelassen.
Bei IOTN Fällen 1, 2 und 3:
Für festsitzende Zahnspangen gibt es bei diesen Fällen keinen Vertrag mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) leistet aber einen Zuschuss von höchstens EUR 661,50 pro Behandlungsjahr, wenn die Rechnung für ein Behandlungsjahr zur Gänze bezahlt wurde.
Fragen Sie bei Ihrer Privatkrankenversicherung nach, oder geben Sie die Restkosten bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung („Lohnsteuerausgleich“) an. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich die Restkosten steuermindernd aus. Nähere Auskünfte dazu erfragen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.
Kosten feste Zahnspange:
Unsere Behandlungskosten richten sich nach den autonomen Honorarkostenrichtlinien der ÖZÄK zuzüglich Diagnose und Mundhygiene.
Je nach Schwere der Zahn- oder Kieferfehlstellung verändert sich auch die Höhe des Honorars.
Der Wahlarzttarif für eine festsitzende Zahnspange für Patienten im Alter zwischen 11 und 18 Jahren liegt zwischen € 4.700 bis € 8.900,-.
In Ausnahmefällen können die Gesamtkosten aufgrund längerer Behandlungszeiten und schwierigeren Fehlstellungen um 25% höher liegen.
Auf Basis eines individuellen kieferorthopädischen Behandlungsplans wird im Rahmen eines Erstgespräches das Kostenangebot vorgelegt.
Fixe Kosten der Zahnspange vor Behandlungsstart
Für festsitzende Zahnspangen wird ein Gesamttarif vor Behandlungsstart angeboten. Die Kosten werden auf einzelne Behandlungsabschnitte aufgeteilt. Ebenso bieten wir abnehmbare Zahnspangen zu festen vorher fixierten Preisen an.
Familienbonus
Besondere Angebote bieten wir an, wenn mehrere Familienmitglieder bei uns behandelt werden.
Ratenzahlung
Auf Wunsch können Sie mit uns eine Ratenzahlung über den Behandlungszeitraum vereinbaren.
Rückerstattung für Kinder und Jugendliche
Der Wahlarzttarif für eine festsitzende kieferorthopädische Behandlung für Patienten im Alter zwischen 11 und 18 Jahren liegt zwischen € 4.700 bis € 8.900,-. Die Rückvergütung durch die Krankenkasse im Falle einer IOTN 4 oder 5 Klassifizierung liegt bei € 3.100 €.
Auch mindere Schweregrade sind in vielen Fällen behandlungswürdig. Die Höhe der Bezuschussung durch die Krankenkassen wird von diesen im Einzelfall nach Befundaufnahme und Antragstellung festgelegt.
Rückerstattung für Erwachsene
Für Erwachsene ab 18 Jahren gelten unterschiedliche Regeln der Rückerstattung je nach Versicherungsträger. Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches erstellen wir Ihren individuellen Heilkostenplan und informieren Sie über die möglichen Zuschüsse durch Ihre Krankenkasse.
Informationen zu unseren Leistungen in der Kieferorthopädie
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin in der Praxis für Kieferorthopädie für Gmunden oder Vöcklabruck vereinbaren, rufen Sie uns an!